Nebenjobs und Praktika sind gute Möglichkeiten, um sein Wissen und Einkommen ein bisschen aufzuwerten. Um dies so effizient wie möglich angehen zu können, müssen / sollten einige Schritte beachtet werden. Denn, wer die Regeln nicht kennt, kann dabei in eine verheerende Falle tappen. Dies kann von ausgenutzt werden bis hin zum Verlust seiner Arbeit reichen.
Wir präsentieren Dir nachfolgend die wichtigsten Punkte, die Du Dir unbedingt zu Herzen nehmen solltest, um dieser Falle elegant ausweichen zu können.
Ein Nebenjob alias eine Nebentätigkeit ist eine berufliche Tätigkeit, welche neben der Hauptbeschäftigung ausgeführt wird. Dies kann zum Beispiel eine Arbeit sein, die bei einem anderen Arbeitgeber erfüllt wird oder aber auch ein zweiter Job beim gleichen Arbeitgeber. Selbständige Arbeiten oder ehrenamtliche Tätigkeiten zählen ebenfalls zum Bereich eines Nebenjobs.
Studenten üben häufig neben dem Studium einen Nebenjob aus, um in erster Linie ihre finanziellen Mittel aufzubessern aber auch um praktische Berufserfahrungen zu sammeln.
Ja, diese sind generell erlaubt. Vom Hauptarbeitgeber muss in der Regel auch kein Einverständnis geholt werden, da der Arbeitnehmer in seiner Freizeit tun und lassen kann was er will. Doch auch hier gilt: Ausnahmen bestätigen die Regel. Beispielsweise kann im Arbeitsvertrag festgelegt werden, dass vor Aufnahme einer Nebentätigkeit mit dem Arbeitgeber Rücksprache gehalten werden muss.
Es gibt jedoch Situationen, in welchen die Ausübung eines Nebenjobs unzulässig ist. Dies sind Arbeiten, bei denen der Arbeitnehmer zu sehr beansprucht wird und er somit seine Arbeit nicht mehr richtig erfüllen kann. Zum Beispiel, wenn ein Angestellter nebenbei als Barkeeper arbeitet und folglich bei seiner Arbeit kaum noch die Augen offen halten kann oder auch die Pünktlichkeit und Genauigkeit bei der Arbeit darunter leiden. Ebenfalls darf die Nebentätigkeit nicht in Konkurrenz zu seiner Hauptbeschäftigung stehen. Dies wäre der Fall, wenn ein Maler beispielsweise nebenbei Malerarbeiten anbieten würde. Auch verboten ist, wenn er dies bei bestehenden Kunden des Hauptarbeitgebers durchführen würde.
Im Obligationenrecht ist folgendes nachzulesen: „Während der Dauer des Arbeitsverhältnisses darf der Arbeitnehmer keine Arbeit gegen Entgelt für einen Dritten leisten, soweit er dadurch seine Treuepflicht verletzt, insbesondere den Arbeitgeber konkurrenziert.“
Wenn Du die nachfolgenden Punkte beachtest, wird Dein Nebenjob garantiert nicht für Problemsituationen sorgen:
Ein Praktikum ist für Wiedereinsteiger, Berufs- / Branchenwechsler oder Studienabgänger eine gute Chance, spezifische Berufserfahrungen zu sammeln. Jedoch muss man aufpassen, denn nicht überall wo Praktikum steht wird auch ein solches angeboten. In Zeiten von Wirtschaftskrisen bieten viele Firmen Praktikas zu Tiefstlöhnen an. Die Arbeitnehmer werden als billige Arbeitskraft ausgenutzt und nicht wie es eigentlich sein sollte, ausbildungsmässig in den Beruf eingeführt.
Deshalb ist es wichtig, dass vor Antritt des Praktikums einige Faktoren abgeklärt werden:
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